E-Markenvertrag

 

Selbstverpflichtungserklärung

 

1. Ziel unseres Handelns ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Für die umfangreiche und kompetente Beratung der Kunden nehmen wir uns Zeit und richten uns bei der Vereinbarung von Beratungsgesprächen nach den zeitlichen Wünschen unserer Kunden. Zugesagte Termine halten wir ein oder vereinbaren bei Terminschwierigkeiten in beidseitigem Einvernehmen einen neuenTermin. Wir sind für unsere Kunden stets erreichbar.
2. Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital und kompetente Ansprechpartner für unsere Kunden vor Ort. Um die Wünsche unserer Auftraggeber bestmöglich und ohne Verwaltungsaufwand erfüllen zu können, werden unsere Mitarbeiter so geschult, dass sie unseren Kunden kleinere Angebote direkt vor Ort machen können und sie bei Verbesserungsvorschlägen kompetent beraten. Sie treten dabei stets höflich und in korrekter Arbeitskleidung auf. Es ist für sie selbstverständlich, Termine einzuhalten   und mögli-che Abweichungen sofort dem Kunden zu melden. Unseren Mitarbeitern ist es bewusst, dass die Wohn-, Arbeits- und Geschäfts-räume unserer Kunden mit besonderer Sensibilität betrachtet werden. Sie bewegen sich daher in den Wohnungen unserer Kunden umsichtig und hinterlassen sie sauber und in einem einwandfreien Zustand.
3. Zur Sicherung des hohen Niveaus unserer handwerklichen Arbeit informieren wir uns regelmäßig auf Fachmessen und durch Fachzeitschriften. Unsere Kenntnisse über die für unse-re Arbeit relevanten Normen und Vorschriften halten wir regelmäßig auf einem aktuellen Stand.
4. Die Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche sind in unserem Betrieb klar abgegrenzt und geregelt. Wir haben klare und ein-deutige Vertretungsregelungen. Dadurch sind wir jederzeit in der Lage, den Stand der Bearbeitung eines Auftrages abzurufen.
5. Ich versichere, dass mein Betrieb die vorgenannten Punkte erfüllt und sich stets im Sinne unserer Kunden und dieser Selbst-verpflichtung weiterentwickelt. Dafür stehe ich mit meinem Namen ein. Ich bin daher bereit, meinen Betrieb unangemeldeten Überprüfungen des Einhaltens der Selbstverpflichtung zu unterziehen.